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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

August/September 2023

29. September 2023

Geldpolitik

Geänderte Verordnung über die Auferlegung einer Mindestreservepflicht

Am 25. August 2023 erließ der EZB-Rat die Verordnung EZB/2023/21 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/378 über die Auferlegung einer Mindestreservepflicht. Mit diesem Änderungsrechtsakt wird der Beschluss des EZB-Rats vom 27. Juli 2023 umgesetzt, dem zufolge Mindestreserven mit 0 % verzinst werden.

Marktoperationen

Unverbindliche Kalender für Geschäfte im Jahr 2024

Am 7. September 2023 nahm der EZB-Rat die unverbindlichen Kalender für die Mindestreserve-Erfüllungsperioden, das Mindestreserve-Soll und die Tenderoperationen im Jahr 2024 zur Kenntnis. Ferner genehmigte er, dass die Termine für die Ankündigung, Zuteilung und Abwicklung der längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (LRGs) mit dreimonatiger Laufzeit ab Januar 2024 aus Gründen der operativen Vereinfachung an die entsprechenden Termine der Hauptrefinanzierungsgeschäfte (HRGs) angepasst werden. Die Fälligkeitstermine der im Oktober, November und Dezember 2023 zuzuteilenden LRGs mit dreimonatiger Laufzeit wurden angepasst und fallen nun mit den neuen, ab Januar 2024 geltenden Abwicklungsterminen zusammen. Eine Pressemitteilung hierzu und die Kalender sind auf der Website der EZB abrufbar.

Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen der Kontaktgruppe Anleihenmärkte (Debt Issuance Market Contact Group – DIMCG) aus dem Jahr 2021

Am 31. Juli 2023 nahm der EZB-Rat die Ergebnisse einer Ad-hoc-Sitzung ehemaliger Mitglieder der inzwischen aufgelösten DIMCG zur Kenntnis. In der Sitzung hatten die Teilnehmer die Folgemaßnahmen zum Gutachten der DIMCG zur Emission und Zuteilung von Schuldverschreibungen in der Europäischen Union erörtert. Das Gutachten war im Dezember 2021 auf der EZB-Website veröffentlicht worden. Insbesondere die von der Branche im Hinblick auf die von der DIMCG vorgelegten Harmonisierungsempfehlungen erzielten Fortschritte waren Gegenstand der Sitzung. Die Zusammenfassung der Sitzung ist auf der Website der EZB abrufbar.

Überprüfung des Rahmens des Eurosystems für die Bereitstellung von Euro-Liquiditätslinien

Nach eingehender Prüfung des bisherigen Rahmens und einem Austausch über die Erfahrungen der letzten Jahre genehmigte der EZB-Rat am 3. August 2023 einen neuen Rahmen für die Bereitstellung von Euro-Liquiditätslinien an Zentralbanken außerhalb des Euroraums. Auch im neuen Rahmen sind Liquiditätslinien als ein geldpolitisches Instrument enthalten, und die grundlegenden Elemente des bisherigen Rahmens wurden übernommen. Allerdings wurde er verschlankt, und die vorhandenen Repo-Fazilitäten wurden in einem einheitlichen Rahmen namens EUREP zusammengefasst. Der neue Rahmen tritt am 16. Januar 2024 in Kraft. Ab diesem Datum gilt er für die bestehenden Liquiditätslinien, die verlängert werden können, und für andere künftige Liquiditätslinien. Die Mehrheit der aktuellen befristeten Linien und die vorhergehende befristete EUREP-Fazilität laufen am 15. Januar 2024 aus. Nähere Informationen werden über EZB-Veröffentlichungen bekannt gegeben.

Makroprudenzielle Politik und Stabilität des Finanzsystems

Folgemaßnahmen im Zusammenhang mit der Empfehlung ESRB/2015/2 zur Bewertung der grenzüberschreitenden Auswirkungen und der gegenseitigen Anerkennung auf freiwilliger Basis in Bezug auf makroprudenzielle Maßnahmen

Am 7. August 2023 genehmigte der EZB-Rat die Antwort der EZB auf die Empfehlung ESRB/2015/2 des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken zur Bewertung der grenzüberschreitenden Auswirkungen und der gegenseitigen Anerkennung auf freiwilliger Basis in Bezug auf makroprudenzielle Maßnahmen. In der Antwort wird betont, dass die EZB dem für sie relevanten Teil der Empfehlung in vollem Umfang nachkommt. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass sich die meisten Nachfragen an Behörden richten, die bereits makroprudenzielle Maßnahmen ergriffen haben, und dass sie daher für die EZB nicht von Belang sind.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr

Nominierung von Beobachtern für die T2S-CSD-Lenkungsgruppe

Am 30. August 2023 nominierte der EZB-Rat sechs Vertreter der T2S-Nutzer als Beobachter für die T2S-CSD-Lenkungsgruppe (CSD Steering Group – CSG). Die Beobachter wurden vom Marktinfrastrukturrat (Market Infrastructure Board – MIB) vorgeschlagen und vom EZB-Rat für eine verlängerbare Amtszeit von zwei Jahren nominiert. Dabei bildeten Bewerbungen von der European Banking Federation (EBF), der European Savings Bank Group (ESBG), der European Association of Co-operative Banks (EACB), der Association for Financial Markets in Europe (AFME) und der European Association of Clearing Houses (EACH) die Grundlage. Die Beobachter vertreten CBOE Clear Europe N.V., Citibank Europe PLC, Danske Bank A/S, Deutsche Bank AG, Deutsche WertpapierService Bank AG und Société Générale Securities Services S.A. in der T2S CSG. Die Liste der privatwirtschaftlichen Institute, die an der T2S CSG als Beobachter teilnehmen, ist auf der Website der EZB abrufbar.

Änderungen der Leitlinie der EZB über ein transeuropäisches automatisiertes Echtzeit-Brutto-Express-Zahlungsverkehrssystem (TARGET) der neuen Generation

Am 7. September 2023 erließ der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2023/22 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2022/912 über ein transeuropäisches automatisiertes Echtzeit-Brutto-Express-Zahlungsverkehrssystem (TARGET) der neuen Generation. Die Änderungen sind sowohl redaktioneller als auch fachlicher Natur und spiegeln die Weiterentwicklung der Politik des Eurosystems in mehreren für TARGET-Dienste relevanten Bereichen wider. Die Leitlinie wird in Kürze im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zur Rekapitalisierung der Magyar Nemzeti Bank

Am 1. September 2023 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2023/24 auf Ersuchen des ungarischen Finanzministeriums.

Stellungnahme der EZB zur Verpflichtung von Kreditinstituten zur Bereitstellung eines Universalbankdienstes und zur Gewährleistung einer Mindestverteilung von Geldausgabeautomaten

Am 8. September 2023 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2023/25 auf Ersuchen des Gouverneurs der Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique.

Stellungnahme der EZB zur Erhebung einer Sondersteuer für Kreditinstitute

Am 12. September 2023 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2023/26 auf Ersuchen des italienischen Wirtschafts- und Finanzministeriums.

Stellungnahme der EZB zur Integration der Българска народна банка (Bulgarische Nationalbank) in das Eurosystem

Am 18. September 2023 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2023/27 auf Ersuchen der Българска народна банка (Bulgarische Nationalbank).

Corporate Governance

Beschluss der EZB zur Einrichtung der historischen Archive der EZB

Am 28. Juli 2023 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2023/17 zur Einrichtung der historischen Archive der Europäischen Zentralbank und zur Änderung des Beschlusses EZB/2004/2. Der Beschluss legt die internen Vorschriften und operativen Verfahren fest, mit denen die EZB ihrer Verpflichtung nachkommt, gemäß der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 354/83 ein historisches Archiv einzurichten und die Sammlung(en) nach Möglichkeit binnen einer Frist von 30 Jahren öffentlich zugänglich zu machen. Für die EZB bedeutet dies, dass sie ihre historischen Archive beginnend mit dem Jahr 2028 laufend veröffentlichen muss.

EZB nominiert Kandidatin für das Amt der Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums

Am 13. September 2023 nominierte der EZB-Rat Claudia Buch, derzeit Vizepräsidentin der Deutschen Bundesbank, für das Amt der Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums. Nach Zustimmung durch das Europäische Parlament und der Bestätigung durch den Rat der Europäischen Union wird Frau Buch ihre neue Position an der Spitze der europäischen Bankenaufsicht am 1. Januar 2024 antreten. Sie folgt auf Andrea Enria, ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre und kann nicht verlängert werden. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB abrufbar.

Ernennung neuer Mitglieder des Überwachungsausschusses für den €STR

Am 25. September 2023 ernannte der EZB-Rat Alexandre Gautier (Banque de France) und Gioia Cellai (Banca d’Italia) als von den nationalen Zentralbanken nominierte Mitglieder des Überwachungsausschusses für den €STR (Euro Short-Term Rate). Ihre Amtszeit dauert vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2025. Alexandre Gautier und Gioia Cellai lösen die bisherigen Mitglieder ab, die von der Banco de España und der Deutschen Bundesbank kommen. Die Ernennungen erfolgen gemäß dem Rotationsverfahren für von nationalen Zentralbanken nominierte Ausschussmitglieder. Darüber hinaus ernannte der EZB-Rat Thomas Vlasopoulos, den stellvertretenden Generaldirektor Finanzmarktoperationen, als EZB-Mitglied des Ausschusses. Er übernimmt ab dem 1. Oktober 2023 die Position von Imène Rahmouni-Rousseau, der Leiterin der Generaldirektion Finanzmarktoperationen. Die diesbezüglichen Informationen auf der EZB-Website werden in Kürze aktualisiert.

Stellungnahme des EZB-Rats zu einer Empfehlung des Rates zur Ernennung eines Mitglieds des Direktoriums der Europäischen Zentralbank

Am 27. September 2023 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2023/28 auf Ersuchen des Präsidenten des Europäischen Rates. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB abrufbar.

EZB-Bankenaufsicht

Einleitung einer öffentlichen Konsultation zum Leitfaden der EZB für die Meldung bedeutender Risikokonzentrationen und bedeutender gruppeninterner Transaktionen von Finanzkonglomeraten

Am 14. August 2023 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, eine öffentliche Konsultation zum Entwurf des Leitfadens der EZB für die Meldung bedeutender Risikokonzentrationen und bedeutender gruppeninterner Transaktionen von Finanzkoglomeraten einzuleiten. Die Unterlagen zu dieser öffentlichen Konsultation, die am Tag danach eingeleitet wurde, sind auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Änderungsrechtsakte zur Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen an die EZB

Am 17. August 2023 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2023/18 über die Lieferung der aufsichtlichen Daten an die Europäische Zentralbank, die von den beaufsichtigen Unternehmen den nationalen zuständigen Behörden gemeldet werden (Neufassung), den Beschluss EZB/2023/19 zur Meldung von Finanzierungsplänen von beaufsichtigten Unternehmen durch die nationalen zuständigen Behörden an die Europäische Zentralbank (Neufassung) und die Verordnung EZB/2023/20 zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/534 über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen. Seitdem der Einheitliche Aufsichtsmechanismus seine Tätigkeit im Jahr 2014 aufgenommen hat, wurden diese Rechtsakte mehrfach geändert. Mit den Neufassungen sollen die geltenden Bestimmungen präzisiert werden.

Verhängung einer Sanktion gegen die Volksbank N.V.

Am 29. August 2023 gab die EZB bekannt, dass sie wegen Fehlberechnung des Kapitalbedarfs eine Sanktion gegen die Volksbank N.V. verhängt hat. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

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