Wohltätigkeitsinitiative der EZB
Ende 2010 beschloss die Europäische Zentralbank (EZB), im Rahmen ihrer im selben Jahr ins Leben gerufenen Wohltätigkeitsinitiative 100 000 € an verschiedene gemeinnützige Einrichtungen im Euroraum zu spenden. Auf diese Weise möchte sie Einrichtungen im Eurogebiet unterstützen, die im sozialen und humanitären Bereich tätig, renommiert, anerkannt und nicht an politische Organisationen angeschlossen sind. Vorrang wird hierbei Einrichtungen eingeräumt, die einen Beitrag zur gesellschaftlichen Integration in Europa leisten. Im vergangenen Jahr lag der Fokus auf Organisationen, die im Bereich „Gesundheitsfürsorge für Kinder und Jugendliche“ aktiv sind.
Die Auswahl der Organisationen fand in Zusammenarbeit mit den nationalen Zentralbanken der Euro-Länder unter Berücksichtigung der oben genannten Kriterien statt. Der Betrag wurde in gleichen Teilen auf folgende Einrichtungen verteilt:
Österreich: Österreichische Kinder-Krebs-Hilfe
Belgien: Association Belge de Lutte contre la Mucoviscidose / Belgische Vereniging voor Strijd tegen Mucoviscidose
Zypern: Centre for Preventive Paediatrics
Finnland: Aseman Lapset ry
Frankreich: Fondation de France
Deutschland: Station Peiper – Forschungszentrum Lymphknotenkrebs bei Kindern und Jugendlichen an der Universitätsklinik Gießen
Griechenland: Ανοιχτή Αγκαλιά
Irland: RESPECT – Daughters of Charity Service for People with Intellectual Disability
Italien: NUOVARMONIA ONLUS – Associazione per i bambini trapiantati e le emergenze pediatriche
Luxemburg: Association luxembourgeoise d’aide aux enfants cardiaques / Häerzkrank Kanner zu Lëtzebuerg
Malta: Inspire – the Foundation for Inclusion
Niederlande: Stichting Fitkids
Portugal: Instituto de Apoio à Criança
Slowakei: Dobrý Anjel
Slowenien: Zveza prijateljev mladine Ljubljana Moste Polje
Spanien: Fundación Menudos Corazones
Die Spendengelder stammen aus Mitteln, die aus externen Tätigkeiten der Direktoriumsmitglieder sowie sonstiger EZB-Mitarbeiter in den vergangenen Jahren herrühren. Gemäß dem von der EZB verabschiedeten Ethik-Rahmen dürfen EZB‑Mitarbeiter für sich selbst keine Vergütungen von Dritten für externe Tätigkeiten, die in irgendeiner Weise mit ihrem Dienstverhältnis mit der EZB in Verbindung stehen, annehmen. Solche Mittel werden wohltätigen Zwecken zugeführt. Dieselben Regeln gelten auch für die Mitglieder des Direktoriums.
Die EZB beabsichtigt, auch in Zukunft wohltätige Einrichtungen mit Spenden zu unterstützen, sobald ein Betrag in angemessener Höhe zusammengekommen ist.
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