„Wir nehmen das Rechtsgutachten des Generalanwalts des EuGH in der OMT-Rechtssache zur Kenntnis. Es stellt einen wichtigen Meilenstein im Hinblick auf das Ersuchen um Vorabentscheidung dar, wobei das Verfahren erst mit dem Urteil des EuGH abgeschlossen sein wird.
In der Zwischenzeit stehen die OMTs nach Veröffentlichung eines Rechtsaktes zur Verfügung.
Wir sind nach wie vor überzeugt, dass die OMTs rechtlich fundiert sind und mit unserem Mandat im Einklang stehen.
Alle Entscheidungen des EZB-Rats sind durch sein Mandat zur Gewährleistung von Preisstabilität begründet und beschränkt. Wie auch in der Vergangenheit wird der EZB-Rat das EU-Recht einhalten.“
Medienanfragen sind an Herrn Peter Ehrlich (Tel. +49 69 1344-8320) zu richten.