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Fabio Panetta
Member of the ECB's Executive Board
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Die digitale Zukunft Europas gestalten: Auf dem Weg zu einem digitalen Euro

Einleitende Bemerkungen von Fabio Panetta, Mitglied des EZB-Direktoriums, vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments

Brüssel, 4. September 2023

Ich freue mich, heute wieder vor diesem Ausschuss sprechen zu dürfen.

Es ist mir eine Ehre, das Projekt digitaler Euro zu leiten und die einzelnen Schritte auf dem Weg dorthin mit Ihnen zu erörtern. Die erste Anhörung zum digitalen Euro fand im Oktober 2020 statt.[1] Damals hatte die EZB ihren allerersten Bericht zu diesem Thema veröffentlicht[2] – lange bevor wir im Oktober 2021 beschlossen, die Untersuchungsphase zum Projekt digitaler Euro offiziell einzuläuten.

Seitdem haben wir erhebliche Fortschritte erzielt. Das zeigen die zahlreichen Berichte und Studien, die wir Ihnen vorgelegt haben. Wir haben diese Berichte veröffentlicht, damit sich Bürgerinnen und Bürger wie auch Interessengruppen über den jeweiligen Stand unserer Arbeit informieren können.[3] Acht Mal durfte ich seitdem vor diesem Ausschuss sprechen und mit Ihnen über 110 Fragen diskutieren.[4]

Ihre Fragen, Anmerkungen, Ansichten und auch Ihre Kritik haben dazu beigetragen, dass wir unserem gemeinsamen Ziel nähergekommen sind: der Gestaltung eines inklusiven, wahrhaft europäischen digitalen Zahlungsmittels, das den Anforderungen und Vorlieben der Menschen entspricht. Ich möchte mich bei den Mitgliedern dieses Ausschusses sehr herzlich für die Unterstützung und die Beiträge bedanken, die Sie geleistet haben.

Doch es liegt noch einiges an Arbeit vor uns, und die europäischen Institutionen müssen bei der Suche nach dem bestmöglichen Design für den digitalen Euro weiter eng zusammenarbeiten.

Wir nähern uns nun einer neuen Phase dieses Projekts.

Im Juni hat die Europäische Kommission ihr Paket zur einheitlichen Währung veröffentlicht. Es enthält Legislativvorschläge zum digitalen Euro und zum Status des Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel.[5] Wir begrüßen beide Vorschläge. Durch sie erlangt Europa unter den fortgeschrittenen Volkswirtschaften eine herausragende Stellung im Bereich Zentralbankgeld.

Die Vorschläge schaffen ein neues Modell für die Wahrung der Währungshoheit und stellen gleichzeitig sicher, dass die Freiheiten der Menschen im digitalen Zeitalter erhalten bleiben. Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen würde gewährleistet, dass die Menschen in Europa frei wählen können, wie sie im Alltag bezahlen. Neben privatwirtschaftlichen digitalen Zahlungsmitteln gäbe es immer auch öffentliches Geld, also Zentralbankgeld – sowohl als Bargeld als auch in Form des digitalen Euro. Niemand wäre indessen gezwungen, digitale Euro zu besitzen oder mit ihnen zu bezahlen. Die Nutzerinnen und Nutzern könnten frei entscheiden, wofür sie sie verwenden.

Die EZB hat die Untersuchungsphase des Projekts nun fast abgeschlossen. Derzeit tragen wir Informationen für den EZB-Rat zusammen, anhand derer dieser entscheidet, ob wir die nächste Phase des Projekts einläuten.

Unabhängig von der noch ausstehenden Stellungnahme der EZB zum Legislativvorschlag möchte ich zunächst einige der zentralen Aspekte dieses Vorschlags ansprechen. Anschließend werde ich Sie über den aktuellen Stand des Projekts informieren und die nächsten Schritte skizzieren.

Alle Bürgerinnen und Bürger sollen überall kostenlos mit dem digitalen Euro bezahlen können

Durch die Legislativvorschläge zum digitalen Euro und zum Status von Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel würde sichergestellt, dass Zentralbankgeld in einer zunehmend digitalen Welt überall im Euroraum leicht zugänglich bleibt und akzeptiert wird. Bargeld wird es also weiterhin geben. Dies würde durch die Legislativvorschläge gesetzlich verankert. Mit dem digitalen Euro gäbe es künftig außer Bargeld eine neue Form von Zentralbankgeld.

Der Legislativvorschlag zum Status von Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel ist die bedeutendste Gesetzgebungsinitiative in diesem Bereich auf europäischer Ebene seit Einführung der Euro-Banknoten vor über 20 Jahren. Er würde den Status des Bargelds und die Rechte all jener stärken, die mit ihm bezahlen möchten.

Die Veröffentlichung der Vorschläge war ein erster Meilenstein. Nun liegt es an den europäischen Gesetzgebern, den Vorschlägen den letzten Feinschliff zu geben und dafür zu sorgen, dass ein digitaler Euro die wesentlichen Merkmale des Bargelds im digitalen Umfeld nachbildet. All dies böte der Euro als elektronisches Zahlungsmittel, das überall kostenlos verwendet werden kann und bei dem die Nutzerdaten im digitalen Zahlungsverkehr bestmöglich geschützt sind. Außerdem muss er auch offline funktionieren.

Eine demokratische Debatte über diese Aspekte ist unerlässlich. Die EZB unterstützt Sie bei Ihrer Arbeit bei Bedarf gerne mit fachlichem Input.

Momentan arbeiten wir die Stellungnahmen der EZB zu den beiden Legislativvorschlägen aus.[6]

Lassen Sie mich auf einige zentrale Aspekte des Vorschlags für einen digitalen Euro eingehen, die entscheidend dafür sind, dass im digitalen Zeitalter alle Menschen Zugang zu Zentralbankgeld haben.[7]

Der erste zentrale Aspekt ist der Status als gesetzliches Zahlungsmittel.[8] Damit wäre rechtlich gewährleistet, dass die Menschen Zugang zum digitalen Euro haben und mit ihm bezahlen können. Die Vorschläge sehen ferner vor, dass die Nutzerinnen und Nutzer den digitalen Euro bei ihrer aktuellen Hausbank bekommen, also nicht die Bank wechseln müssten. Dadurch wäre er leicht zugänglich,[9] wovon das klare Signal ausginge, dass man den digitalen Euro im Euroraum jederzeit und überall verwenden kann.[10]

Das ist ein absolutes Muss, denn genau wie Strom oder Wasser gehört auch der alltägliche Zahlungsverkehr zur Grundversorgung, sowohl für Privatpersonen als auch für die Wirtschaft im weiteren Sinn. Aus diesem Grund sollten wir diese Dienstleistungen nicht allein dem privaten Sektor, z. B. Big Techs, überlassen. Privatwirtschaftliche geschlossene Lösungen sind immer mehr im Kommen. Stichwort Instant Messaging: Wenn die ganze Familie und alle meine Freunde dieselbe App verwenden, führt das zwangsläufig dazu, dass auch ich diese App nutzen möchte. Zu ähnlichen Trends könnte es künftig auch bei Zahlungssystemen kommen.[11]

Der zweite zentrale Aspekt ist der Schutz der Privatsphäre. Laut den Verordnungsentwürfen wäre der digitale Euro eine neue Zahlungslösung mit mehr Privatsphäre und besserem Datenschutz. Zugleich würden durch ihn die Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung minimiert. Dementsprechend haben wir vorgeschlagen, dass das Eurosystem beim digitalen Euro keinen Zugriff auf personenbezogene Nutzerdaten haben soll, und es sollte auch nicht anhand von Zahlungsinformationen Rückschlüsse auf einzelne Personen ziehen können.[12] Intermediäre bekämen nur jene Nutzerinformationen zu Gesicht, die sie für das Onboarding und die Einhaltung geltender Rechtsvorschriften benötigen, etwa zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Möglichkeit der Offline-Zahlung würde einen ähnlichen Schutz der Privatsphäre bieten wie Bargeld, denn weder ein Intermediär noch die Zentralbank wäre in die Zahlungsabwicklung involviert.[13]

Der Vorschlag der Kommission sieht drittens einen guten Mittelweg zwischen den Preisvorstellungen des öffentlichen und des privaten Sektors vor. Endnutzer könnten die grundlegenden Dienste im Zusammenhang mit dem digitalen Euro kostenlos nutzen[14], während Intermediäre eine ähnliche Vergütung erhielten wie bei vergleichbaren privatwirtschaftlichen digitalen Zahlungsmitteln.[15] Der Handel würde vor überhöhten Gebühren geschützt, die infolge der Verpflichtung, den digitalen Euro als gesetzliches Zahlungsmittel zu akzeptieren, erhoben werden könnten.

Viertens wird in dem Vorschlag davon ausgegangen, dass die EZB imstande ist, die erforderlichen Instrumente zu entwickeln und anzuwenden, damit das Gleichgewicht zwischen privatem Geld – wie Einlagen bei Geschäftsbanken – und Zentralbankgeld gewahrt bleibt.[16] Instrumente wie Obergrenzen für Guthaben in digitalen Euro werden dafür sorgen, dass unerwünschte Auswirkungen auf die Geldpolitik, die Finanzstabilität und die Kreditvergabe an die Realwirtschaft ausbleiben.[17] Auch Zahlungen über die festgelegte Obergrenze hinaus wären möglich, und zwar durch eine Verknüpfung der digitalen Brieftasche mit dem Bankkonto des Nutzers.[18]

Wir sind zuversichtlich, dass dieses ausgewogene Verhältnis beibehalten werden kann. Wir haben detaillierte Analysen veröffentlicht, aus denen hervorgeht, dass durch die angemessene Kalibrierung der Obergrenzen für Guthaben in digitalen Euro Risiken für das Finanzsystem vermieden werden können.[19]

Eines möchte ich erneut betonen: Die Ausgabe eines digitalen Euro ist eine Chance für den europäischen Finanzsektor, kein Risiko. Wir gestalten ihn als sicheres Zahlungsinstrument, um die Rolle des Zentralbankgeldes – hinter dem der Staat steht – zu wahren. Gleichzeitig wollen wir ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Zahlungsinnovationen, der Stabilität des Finanzsektors und dem Schutz der Privatsphäre erzielen.

Wir können der technologischen Revolution im Zahlungsverkehr nicht nur passiv zusehen. Denn ohne den digitalen Euro würde eben nicht alles schön beim Alten bleiben. Vielmehr könnte es dann dazu kommen, dass private Akteure auf dem Markt für digitale Zahlungen die Oberhand gewinnen, was drastische Folgen für den Finanzsektor haben könnte.[20]

Dieses Szenario ist keineswegs abwegig, wie die jüngste Entscheidung von PayPal, einen in US-Dollar denominierten Stablecoin für die Nutzung im digitalen Zahlungsverkehr einzuführen, zeigt.[21]

Für Anbieter von Zahlungsdienstleistungen wie PayPal besteht keinerlei Anreiz, die Nutzung ihrer Stablecoins oder ihr Serviceangebot zu begrenzen. Ganz im Gegenteil: Ihr Ziel ist die Ausweitung ihres Kundenstamms und der Ausbau von Marktanteilen.

Sie haben möglicherweise keinen Anreiz, ihre Zahlungslösungen mit den heute verwendeten Lösungen kompatibel zu machen. Sie könnten ihre Dienstleistungen zu geringen Kosten anbieten, da sie durch die Wiederanlage ihrer Reserven in einem Umfeld mit positiven Zinssätzen Einnahmen erzielen könnten. Der Markteintritt von Big Techs oder anderen großen Zahlungsanbietern dürfte anfangs zwar einen Innovationsschub bewirken. Allerdings könnte der Wettbewerb stark darunter leiden, wenn diese Anbieter eine Monopolstellung erlangen. Ähnliches war bereits in anderen digitalen Sektoren zu beobachten.

Mit einem digitalen Euro wäre dies nicht der Fall. Dieser würde von öffentlichen Stellen nach Maßgabe eines europäischen Regulierungsrahmens ausgegeben. Dabei würde streng darauf geachtet, dass es im Finanzsektor zu geordneten Anpassungen kommt. Gleichzeitig erhielten Anbieter von Zahlungsdienstleistungen eine Plattform für Innovationen mit europaweiter Reichweite.

Anders als bei den von Big Techs ausgegebenen Stablecoins würde der digitale Euro von Banken und anderen Anbietern von Zahlungsdienstleistungen bereitgestellt, d. h. deren Beziehung zu ihren Kunden bliebe erhalten. Die EZB arbeitet aktiv mit europäischen Zahlungsdienstleistern und anderen Interessengruppen zusammen, um dafür zu sorgen, dass der digitale Euro vollends mit den bestehenden Zahlungsmitteln kompatibel und für alle attraktiv ist.[22] Insbesondere würde die vorgeschlagene Gestaltung des digitalen Euro wie bereits erwähnt ein Höchstmaß an Privatsphäre bei digitalen Zahlungen gewährleisten.

Untersuchungsphase der EZB auf der Zielgeraden

Das bringt mich zu unserer eigenen Arbeit am Projekt. Wir stehen kurz vor dem Ende der Untersuchungsphase.

Seit der letzten Anhörung haben wir eine umfassende Überprüfung[23] durchgeführt, um sicherzustellen, dass alle bisher gebilligten Designoptionen miteinander vereinbar sind.[24] Weiterhin haben wir die Ergebnisse der Prototyp-Phase und der Marktforschung veröffentlicht.[25]

Auch mit unserer Arbeit am Entwurf eines Regelwerks für ein „Scheme“ des digitalen Euro sind wir weiter vorangekommen. Auch in diesem Bereich arbeiten wir eng mit Vertreterinnen und Vertretern aller Seiten des Marktes zusammen: Verbraucherinnen und Verbrauchern, dem Handel, Banken, Zahlungsinstituten und Fachleuten aus dem öffentlichen Sektor.[26]

In den kommenden Monaten werden wir Sie über die Erkenntnisse aus der Untersuchungsphase informieren. Auf dieser Grundlage wird der EZB-Rat entscheiden, ob wir zur nächsten Projektphase übergehen. Eines möchte ich aber erneut ganz klar sagen: Die eventuelle Entscheidung des EZB-Rats über die Ausgabe eines digitalen Euro ist momentan kein Thema. Sie würde erst fallen, nachdem der entsprechende Rechtsakt erlassen wurde.

Falls wir zur nächsten Phase des Projekts übergehen, werden die EZB und die nationalen Zentralbanken aller Euro-Länder weiterhin die Funktionen des digitalen Euro analysieren und dann später technische Lösungen sowie geschäftliche Regelungen ausarbeiten und testen, um gegebenenfalls und zu gegebener Zeit bereit zu sein für die Ausgabe eines digitalen Euro.

Selbstverständlich werden wir alle Änderungen vornehmen, die aufgrund der Beratungen zu den geplanten Rechtsakten eventuell erforderlich sind.

Die Erkenntnisse aus dem Austausch mit allen relevanten Interessengruppen werden wir auch in Zukunft berücksichtigen. Die bislang eingegangenen Beiträge waren äußerst wertvoll. Durch sie verstehen wir noch besser, welchen Herausforderungen der digitale Euro sich stellen muss.

Ich möchte mich bei Ihnen, den Mitgliedern des Europäischen Parlaments, aufrichtig für den regelmäßigen Austausch und die Unterstützung bedanken, die wir von Anfang an erfahren haben. Sollte der EZB-Rat also den Startschuss für die nächste Phase geben, so wird die EZB weiterhin an den regelmäßigen Anhörungen des ECON-Ausschusses teilnehmen, um uns im Sinne der demokratischen Debatte mit Ihnen über den digitalen Euro auszutauschen.

Künftige Herausforderungen

Lassen Sie mich nun zum Schluss kommen.

Mit einem digitalen Euro wird unsere Währung für das digitale Zeitalter gerüstet sein. Er knüpft an die Vision der Architekten des Euro an. Diese waren zu Recht der Überzeugung, dass die Währungsunion nur mit einer greifbaren Form des Euro, die von einer Zentralbank ausgegeben würde, vollständig sein würde. Der digitale Euro transportiert ihre Vision des Euro in die digitale Welt. Durch die Bereitstellung einer elektronischen Form des Bargeldes werden die Menschen weiterhin die Wahl haben, im Alltag entweder mit einer privatwirtschaftlichen Form der einheitlichen Währung oder aber mit Zentralbankgeld zu bezahlen.

Die Zukunft des digitalen Euro liegt in Ihrer Hand. Denn er wird nur so ambitioniert sein, wie Sie das wollen. Entscheidend hierfür wird der Rechtsrahmen sein, den Sie verabschieden.

Europa sollte meines Erachtens nicht vor großen Ambitionen zurückscheuen. Es geht um die Entwicklung eines Instruments, das dem öffentlichen Interesse dient, weil es Europa und den Euro für das digitale Zeitalter fit macht. Der digitale Euro wird ein digitales Zahlungsmittel sein, das uns – wie Bargeld – eint, denn alle Menschen können ihn überall verwenden. Die Nutzung einer europäischen Infrastruktur und die geringere Abhängigkeit von einer Handvoll nicht europäischer Anbieter wird unsere Autonomie und Widerstandsfähigkeit stärken.

Der digitale Euro ist zudem eine Chance für Europa, sich an die Spitze der internationalen Debatte über digitale Zentralbankwährungen zu setzen und deren Fokus auf den Schutz der Privatsphäre und die Wahrung der Währungshoheit im digitalen Zeitalter zu richten.

Vor allem ist er ein Projekt, das von uns abhängt und von dem wir alle profitieren werden.

Ich möchte Ihnen zu guter Letzt meinen persönlichen Dank aussprechen für den Austausch in den letzten Jahren und auch für die heutigen Diskussionen. Ich werde zwar aus der EZB ausscheiden, mich aber auch bei meiner neuen Aufgabe diesem Projekt widmen.

Ich stehe Ihnen nun gerne für Fragen zur Verfügung.

  1. F. Panetta, A digital euro for the digital era, Einleitende Bemerkungen vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments, Frankfurt am Main, 12. Oktober 2020.

  2. EZB, Report on a digital euro, Oktober 2020.

  3. Wir haben mehrere Berichte veröffentlicht, die einen Überblick über die Fortschritte der Untersuchungsphase geben. Siehe EZB, Progress on the investigation phase of a digital euro, September 2022; EZB, Progress on the investigation phase of a digital euro – second report, Dezember 2022; EZB, Progress on the investigation phase of a digital euro – third report, April 2023 und EZB, Progress on the investigation phase of a digital euro – fourth report, Juli 2023. Der erste Bericht behandelt Themen wie den Transfermechanismus, den Schutz der Privatsphäre und Instrumente, mit denen die Menge der im Umlauf befindlichen digitalen Euro gesteuert werden sollen. Im zweiten Bericht geht es vor allem um die Rolle der Intermediäre, ein Abwicklungsmodell, Ein- und Auszahlungen von Guthaben sowie ein Modell für die Bereitstellung des digitalen Euro. Im dritten Bericht wird dargestellt, wie nach Ansicht des Eurosystems auf den digitalen Euro zugegriffen werden soll. Behandelt werden darin außerdem Aspekte, die mit Guthaben, dem Onboarding und der Bereitstellung zusammenhängen, sowie Dienstleistungen und Funktionen. Der vierte Bericht gibt Auskunft darüber, wie sich das Eurosystem ein Ausgleichsmodell vorstellt. Zudem enthält er Informationen über den aktuellen Stand der Arbeiten sowie die Ergebnisse der Prototyp-Phase und der Marktforschung. Die EZB hat überdies Fokusgruppenstudien in Auftrag gegeben. Siehe Kantar Public, Study on New Digital Payment Methods, März 2022, und Kantar Public, Study on Digital Wallet Features, April 2023. Weitere Berichte wurden zur Prototyp-Phase und zur Marktforschung veröffentlicht. Siehe EZB, Digital euro – Prototype summary and lessons learned, 26. Mai 2023, und EZB, Market Research Outcome Report, 26. Mai 2023. Auf der Website der EZB sind zudem alle Präsentationen zu den Gestaltungsoptionen und Möglichkeiten der Bereitstellung abrufbar. Die EZB hatte Marktakteure aufgefordert, im Rahmen der Fachtagungen des Ausschusses für Massenzahlungen im Euro-Massenzahlungsverkehr (Euro Retail Payments Board – ERPB) zum digitalen Euro sowie im Rahmen der Market Advisory Group (MAG) ihr Feedback zu diesen Aspekten abzugeben.

  4. Parallel dazu hat die EZB eng mit anderen politischen Entscheidungsträgern in der EU sowie mit Marktteilnehmern wie Verbraucherinnen und Verbrauchern, dem Handel, Banken und Nichtbanken zusammengearbeitet. Weitere Einzelheiten zum Austausch mit den Interessengruppen sind auf der EZB-Website abrufbar.

  5. Siehe Europäische Kommission, Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro, COM(2023) 369 final, 28. Juni 2023; Europäische Kommission, Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel, COM(2023) 364 final, 28. Juni 2023; EZB, ECB welcomes European Commission legislative proposals on digital euro and cash, Pressemitteilung vom 28. Juni 2023.

  6. Artikel 127 Absatz 4 und Artikel 282 Absatz 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union übertragen der EZB eine beratende Funktion im Hinblick auf Vorschläge für EU-Rechtsakte und Entwürfe für Rechtsvorschriften im Zuständigkeitsbereich der EZB.

  7. F. Panetta, Ein digitaler Euro: allgemein verfügbar und nutzerfreundlich, Einleitende Bemerkungen vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments, Brüssel, 24. April 2023; F. Panetta und V. Dombrovskis, Warum Europa einen digitalen Euro braucht, Beitrag im EZB-Blog vom 28. Juni 2023.

  8. Da Euro-Banknoten und -Münzen derzeit gesetzliches Zahlungsmittel sind, sind sie ein gültiges Zahlungsmittel zur Begleichung einer finanziellen Verpflichtung, es sei denn, die beteiligten Parteien haben sich auf ein anderes Zahlungsmittel geeinigt. Die Definition des Begriffs „gesetzliches Zahlungsmittel“ stützt sich auf drei Hauptkriterien: a) Pflicht zur Annahme, b) Annahme zum vollen Nennwert und c) Entlastung von Zahlungsverpflichtungen.

  9. Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass auch Menschen ohne Bankkonto Zugang zum digitalen Euro erhalten und dass hilfsbedürftige Menschen beim Einstieg in die Nutzung des digitalen Euro persönliche Unterstützung erhalten. Nähere Informationen hierzu enthält die Präsentation EZB, Digital financial inclusion, 8. Fachtagung des ERPB zum digitalen Euro, 12. Mai 2023.

  10. F. Panetta, Der digitale Euro: unser Geld, egal wo und wann wir es brauchen, Einleitende Bemerkungen vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments, Brüssel, 23. Januar 2023.

  11. F. Panetta, Stay safe at the intersection: the confluence of big techs and global stablecoins, Rede bei der Konferenz „Safe Openness in Global Trade and Finance“, die von der Bank of England anlässlich der G-7-Präsidentschaft des Vereinigten Königreichs veranstaltet wurde, 8. Oktober 2021.

  12. F. Panetta, Ein digitaler Euro, der die Bedürfnisse der Bevölkerung erfüllt – das richtige Gleichgewicht finden, Einleitende Bemerkungen vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments, Brüssel, 30. März 2022.

  13. Das Eurosystem beabsichtigt, für den digitalen Euro eine Offline-Funktion mit folgenden Eigenschaften bereitzustellen: a) Transaktionen werden zum Schutz gegen Hacking und Fälschung über eine sichere Hardware abgewickelt, b) Transaktionen werden unmittelbar von Gerät zu Gerät abgewickelt, so wie einem gesetzlichen Zahlungsmittel angemessen, c) Zahlungseingänge können ohne Internetverbindung auf ein anderes Gerät transferiert werden und d) das Eurosystem kann personenbezogene Daten und Zahlungsmuster der Nutzerinnen und Nutzer nicht sehen.

  14. Grundlegende Zahlungsdienste könnten zum Beispiel folgende sein: a) Einführung in die Nutzung des digitalen Euro sowie Eröffnen und Führen einer „Brieftasche“ für den digitalen Euro einschließlich Know-your-Customer-Prüfung und Kundenunterstützung, b) Einzahlungen auf die und Auszahlungen von der digitalen Brieftasche auf das zugehörige bzw. vom zugehörigen Zahlungskonto, c) Bereitstellung eines grundlegenden Instruments, das Zahlungen mit digitalen Euro möglich macht, d) Zahlungen und Zahlungsempfang von Person zu Person, e) Zahlungen an Handel, Unternehmen und staatliche Stellen, f) Empfang staatlicher Zahlungen und g) Kombinationen aus Vorgenanntem, wie z. B. Erhalt einer Zahlung und Auszahlung und Einzahlung und Ausführung einer Zahlung.

  15. F. Panetta, Ein digitaler Euro: allgemein verfügbar und nutzerfreundlich, Einleitende Bemerkungen vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments, Brüssel, 24. April 2023; EZB, Compensation model for the digital euro, 6. Fachtagung des ERPB zum digitalen Euro, 22. Februar 2023.

  16. F. Panetta, Auf unseren Stärken aufbauen: die Rolle des öffentlichen und privaten Sektors im Ökosystem eines digitalen Euro, Einleitende Bemerkungen vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments, Brüssel, 29. September 2022.

  17. Die EZB beabsichtigt, wirksame Instrumente zu konzipieren und umzusetzen, wie z. B. Guthabenobergrenzen, um die Gesamtmenge der in Umlauf befindlichen digitalen Euro zu steuern und potenziellen Gefahren für die Transmission der Geldpolitik, die Finanzstabilität und die Kreditversorgung der Wirtschaft entgegenzuwirken, die sich daraus ergeben könnten, dass zu viele Bankeinlagen in den digitalen Euro abfließen. Die Kalibrierung dieser Instrumente sollte zu einem Zeitpunkt erfolgen, der näher an der etwaigen zukünftigen Einführung des digitalen Euro liegt, und unter Berücksichtigung der zum betreffenden Zeitpunkt vorherrschenden wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen. Bei der Ausgestaltung dieser Instrumente sollten jedoch die Vereinfachung der technischen Umsetzung und die Verbesserung der Nutzererfahrung Priorität haben.

  18. Wir untersuchen gerade eine Funktionalität, die es ermöglichen würde, über die Guthabenobergrenze hinausgehende Zahlungen in digitalen Euro zu tätigen und zu empfangen. Hierfür würde ein Konto für digitale Euro mit einem Bankkonto bei einer Geschäftsbank verknüpft wird. Dies würde ermöglichen, dass bei Erhalt einer Zahlung digitales Zentralbankgeld oberhalb des Schwellenwerts automatisch in Guthaben auf einem Bankkonto bei einer vom Endnutzer gewählten Geschäftsbank umgewandelt wird. Mit der umgekehrten Funktionalität könnte ein Endnutzer eine Zahlung auch dann tätigen können, wenn der zu zahlende Betrag sein aktuelles Guthaben in digitalen Euro übersteigt. Zusätzliche liquide Mittel würden vom verknüpften Geschäftsbankkonto abgezogen, und die Transaktion würde in voller Höhe in digitalen Euro erfolgen.

  19. R. Adalid et al., Central bank digital currency and bank intermediation: Exploring different approaches for assessing the effects of a digital euro on euro area banks, Occasional Paper Series der EZB, Nr. 293, Mai 2022; B. Meller und O. Soons, Know your (holding) limits: CBDC, financial stability and central bank reliance, Occasional Paper Series der EZB, Nr. 326, August 2023; U. Bindseil, F. Panetta und I. Terol, Central Bank Digital Currency: functional scope, pricing and controls, Occasional Paper Series der EZB, Nr. 286, EZB, Dezember 2021.

  20. F. Panetta, Stay safe at the intersection: the confluence of big techs and global stablecoins, Rede bei der Konferenz „Safe Openness in Global Trade and Finance“, die von der Bank of England anlässlich der G-7-Präsidentschaft des Vereinigten Königreichs veranstaltet wurde, 8. Oktober 2021.

  21. Zurzeit wird PayPal USD (PYUSD) ausschließlich US-Kunden mit PayPal-Balance-Konto angeboten. Kunden aus der EU haben keinen Zugang und es ist nicht bekannt, dass PayPal beabsichtigt, seinen Stablecoin auch nach Europa zu bringen. Weitere Informationen hierzu siehe PayPal, PayPal Launches U.S. Dollar Stablecoin, 7. August 2023.

  22. Im Rahmen des ERPB findet ein regelmäßiger Dialog mit den Marktteilnehmern zum Thema digitaler Euro statt, damit alle Seiten des Marktes, wie Banken, Zahlungsdienstleister, Verbraucherinnen und Verbraucher und der Handel, ihre Ansichten äußern können. Darüber hinaus tragen Marktakteure in der Digital Euro Market Advisory Group in beratender Funktion durch ihr Praxiswissen zur Gestaltung und zur möglichen Einführung eines digitalen Euro bei. Außerdem wurde die Rulebook Development Group eingerichtet, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern aller Seiten des Marktes zusammensetzt und den Entwurf eines Regelwerks für das „Scheme“ des digitalen Euro ausarbeiten soll. Weitere Informationen über die Einbindung von Interessengruppen sind auf der Website der EZB abrufbar.

  23. Weitere Arbeiten betreffen insbesondere die folgenden Bereiche: a) Portierungsleistungen, d. h. Transfer von Guthaben in digitalen Euro von der Brieftasche einer Person bei einem Intermediär zur Brieftasche bei einem anderen Intermediär, b) Betrugsaufdeckung und -prävention, c) digitale finanzielle Inklusion und d) Möglichkeiten der erfolgreichen Einführung verschiedener Anwendungsfälle für den digitalen Euro. Weitere Informationen finden sich in EZB, Progress on the investigation phase of a digital euro – fourth report, Juli 2023.

  24. EZB, High Level Product Description, 8. Fachtagung des ERPB zum digitalen Euro, 12. Mai 2023.

  25. Weitere Informationen siehe EZB, Digital euro – Prototype summary and lessons learned, 26. Mai 2023; EZB, Market Research Outcome Report, 26. Mai 2023; Schreiben von Fabio Panetta an Irene Tinagli, Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments, zu den Ergebnissen der Prototyp-Phase und der Marktforschung vom 26. Mai 2023; und EZB, Market research and prototyping exercise confirm feasibility of technical solutions and user interfaces for a digital euro, MIP News, 26. Mai 2023.

  26. Die Arbeit wird von der Rulebook Development Group durchgeführt. Siehe EZB, Rulebook development, 6. Fachtagung des ERPB zum digitalen Euro, 22. Februar 2023; EZB, Mandate of the digital euro scheme Rulebook Development Group, 12. Januar 2023; und EZB, Update on the work of the digital euro scheme’s Rulebook Development Group, 7. Juni 2023. Nähere Informationen zum „Scheme“ des digitalen Euro siehe EZB, Progress on the investigation phase of a digital euro – second report, Abschnitt 2, 2023, und EZB, Progress on the investigation phase of a digital euro – third report, Abschnitt 2.1, 2023.

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