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  • PRESSEMITTEILUNG

EZB führt Charta für Gleichstellung, Diversität und Inklusion ein

26. Juli 2022

  • EZB unterzeichnet systemweite Charta zur Förderung von Gleichstellung, Diversität und Inklusion
  • Charta trägt aktuell 27 Unterschriften

Heute hat die Präsidentin der Europäischen Zentralbank (EZB) zusammen mit den Präsidenten von 26 europäischen nationalen Zentralbanken und nationalen zuständigen Behörden die Charta für Gleichstellung, Diversität und Inklusion des ESZB und SSM offiziell eingeführt.[1] Mit ihrer Unterschrift verpflichten sich die Institutionen, sich noch stärker für einen respekt- und würdevollen Umgang am Arbeitsplatz einzusetzen. Sie verpflichten sich zudem dazu, sicherzustellen, dass in ihrer Institution niemand in irgendeiner Weise am Arbeitsplatz diskriminiert wird.

„Institutionen mit mehr Diversität und Inklusion erzielen bessere Ergebnisse. Mit vereinten Kräften kommen wir unserem Ziel einen Schritt näher, die Diversität der Gesellschaft, für die wir arbeiten, besser widerzuspiegeln“, so Präsidentin Lagarde.

Mit der Unterzeichnung der Charta bekräftigen alle teilnehmenden Institutionen ihr Einvernehmen darüber, dass Diversität und Inklusion am Arbeitsplatz sie leistungs- und widerstandsfähiger machen. In der Charta sind gemeinsame Grundsätze, gemeinsame Ziele und konkrete Selbstverpflichtungen zur Verbesserung der Arbeitskultur im gesamten System niedergelegt. Die Charta bringt die Leitgedanken zum Ausdruck, dass alle Menschen die gleichen Rechte und die gleiche Würde besitzen und divers zusammengesetzte Teams innovativere Lösungen finden.

Weitere Informationen zu den Initiativen der EZB zur Förderung von Gleichstellung, Diversität und Inklusion finden sich auf der Website der EZB.

Medienanfragen sind an Verena Reith zu richten (Tel.: +49 69 1344 5737).

  1. Die Charta ist eine öffentliche und freiwillige Selbstverpflichtung. Sie kann von den nationalen Zentralbanken des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und den nationalen zuständigen Behörden der europäischen Bankenaufsicht, auch als einheitlicher Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) bekannt, unterzeichnet werden.

KONTAKT

Europäische Zentralbank

Generaldirektion Kommunikation

Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet.

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