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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Oktober 2024

18. Oktober 2024

Marktoperationen

Regelmäßige Überprüfung der Vereinbarung über Notfall-Liquiditätshilfe

Am 27. September 2024 verabschiedete der EZB-Rat eine überarbeitete Fassung der Vereinbarung über Notfall-Liquiditätshilfe (Emergency Liquidity Assistance – ELA), die nähere Informationen zu den wichtigsten Elementen enthält, die bei der Bereitstellung von ELA zu berücksichtigen sind. Insbesondere wird damit die Einhaltung der Verschuldungsquote als Solvenzkriterium für die Bereitstellung von ELA an Kreditinstitute eingeführt. In der überarbeiteten Fassung wird zudem das Grundprinzip eingeführt, dass ELA-Sicherheiten die nationale Zentralbank ausreichend vor Risiken schützen sollten, die sich aus ELA-Operationen ergeben. Die Vereinbarung, die auf der Website der EZB abrufbar ist, wird 2027 erneut überprüft werden.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr

Öffentliche Konsultation zum Entwurf einer Neufassung der Verordnung der EZB zu den Anforderungen an die Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme

Am 4. Oktober 2024 billigte der EZB-Rat den Entwurf einer Verordnung der EZB zur Neufassung der Verordnung (EU) Nr. 795/2014 zu den Anforderungen an die Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme (EZB/2014/28) (nachfolgend die „SIPS-Verordnung“) und genehmigte die Einleitung einer sechswöchigen öffentlichen Konsultation zum Entwurf der Neufassung der Verordnung. Die SIPS-Verordnung wurde mehrfach grundlegend geändert. Daher wurde, nachdem der EZB-Rat die allgemeine Anwendung der SIPS-Verordnung gemäß Artikel 24 der genannten Verordnung überprüft und geprüft hatte, ob sie geändert werden muss, eine Neufassung im Interesse der Klarheit für notwendig erachtet. Die Unterlagen zur öffentlichen Konsultation, die bis zum 29. November 2024 läuft, sind auf der Website der EZB abrufbar.

Corporate Governance

Mandat der Koordinierungsstelle für das Beschaffungswesen im Eurosystem von 2025 bis 2029

Am 4. Oktober 2024 nahm der EZB-Rat Kenntnis von der positiven Beurteilung der dritten Amtszeit der Koordinierungsstelle für das Beschaffungswesen im Eurosystem (Eurosystem Procurement Coordination Office – EPCO) seit seiner Einrichtung (siehe Beschluss EZB/2008/17) und billigte das Mandat für die vierte Amtszeit von 2025 bis 2029. Vor Kurzem legte der EZB-Rat fest, dass EPCO auch für den besagten Zeitraum bei der Banque centrale du Luxembourg angesiedelt sein wird. Im Interesse von Kosteneffizienz und Effektivität identifiziert, beurteilt und koordiniert EPCO Fälle für die gemeinsame Beschaffung von Waren und Dienstleistungen, die für die Erfüllung der Aufgaben des Eurosystems erforderlich sind.

Aufteilung der Zuständigkeiten der Vertreterinnen und Vertreter der EZB im Aufsichtsgremium

Am 8. Oktober 2024 nahm der EZB-Rat Kenntnis von einer aktualisierten Aufteilung der Zuständigkeiten der Vertreterinnen und Vertreter der EZB im Aufsichtsgremium im Hinblick auf die drei neuen Mitglieder Patrick Montagner, Sharon Donnery und Pedro Machado, die ihr Amt jeweils am 1. September 2024, 1. Januar 2025 bzw. 1. März 2025 antreten. Diese Zuständigkeiten werden in den Abschnitt „Schwerpunktthemen“ der jeweiligen Lebensläufe aufgenommen, die in Kürze auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht veröffentlicht werden.

Statistik

Jahresbericht 2023 über den Schutz der Vertraulichkeit der von der EZB mit Unterstützung der nationalen Zentralbanken erhobenen statistischen Einzeldaten

Am 27. September 2024 billigte der EZB-Rat unter Einbeziehung der Anmerkungen des Erweiterten Rats den Bericht „Statistical confidentiality protection in the European System of Central Banks (ESCB)“ für das Jahr 2023 und genehmigte dessen Veröffentlichung. Der Bericht ist auf der Website der EZB und auf den Websites der nationalen Zentralbanken abrufbar, die sich ebenfalls für eine Veröffentlichung entschieden haben.

Leitlinie der EZB zur Änderung der Leitlinie (EU) 2021/831 über die zu meldenden statistischen Daten zu Finanzinstituten mit Ausnahme monetärer Finanzinstitute (EZB/2021/12)

Am 10. Oktober 2024 verabschiedete der EZB-Rat unter Einbeziehung der Anmerkungen des Erweiterten Rates die Leitlinie EZB/2024/27 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2021/831 über die zu meldenden statistischen Daten zu Finanzinstituten mit Ausnahme monetärer Finanzinstitute. Mit dieser Änderungsleitlinie werden die Bestimmungen über die Übermittlung von aggregierten statistischen Daten über Investmentfonds von den nationalen Zentralbanken an die EZB an die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/1988 der Europäischen Zentralbank vom 27. Juni 2024 zur Statistik über Investmentfonds und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2015/32 (EZB/2014/62) (EZB/2024/17) angeglichen. Außerdem wird damit die Übermittlung von Einzelfondsdaten von den nationalen Zentralbanken an die EZB eingeführt. Die Leitlinie wird zu gegebener Zeit auf EUR-Lex veröffentlicht.

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