Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)
Juni 2025
Externe Kommunikation
EZB-Konvergenzbericht 2025
Am 4. Juni 2025 veröffentlichte die Europäische Zentralbank (EZB) ihren Konvergenzbericht, der als Reaktion auf Bulgariens Antrag vom 25. Februar 2025 erstellt wurde. Im Bericht wird analysiert, wo das Land bei der wirtschaftlichen Konvergenz steht und ob seine innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit den Verträgen vereinbar sind. Der Bericht wurde vom Erweiterten Rat gebilligt und entsprechend den Bestimmungen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zeitgleich mit dem Konvergenzbericht der Europäischen Kommission veröffentlicht. Der EZB-Bericht und eine entsprechende Pressemitteilung sind auf der Website der EZB abrufbar.
Geldpolitik
Offenlegung klimabezogener Informationen zu Beständen des Eurosystems an Unternehmensanleihen
Am 30. Mai 2025 genehmigte der EZB-Rat die Veröffentlichung des dritten EZB-Berichts über die Offenlegung klimabezogener Finanzinformationen zu Vermögenswerten, die das Eurosystem zu geldpolitischen Zwecken hält, und zu den Währungsreserven der EZB. Der Bericht enthält Angaben zum CO2-Fußabdruck der Portfolios des Eurosystems, zu den Klimarisiken, denen die Portfolios ausgesetzt sind, sowie zu Governance, Strategie und Risikomanagement in Bezug auf Klimaaspekte. In einem weiteren Bericht finden sich zudem Informationen zu den auf Euro lautenden Portfolios der EZB, die nicht geldpolitischen Zwecken dienen (etwa ihr Eigenmittelportfolio und der Pensionsfonds ihrer Beschäftigten). Die zwei Berichte und eine entsprechende Pressemitteilung wurden am 12. Juni 2025 auf der Website der EZB veröffentlicht.
Marktoperationen
Verschiebung der Meldepflichten der geldpolitischen Geschäftspartner für das erste Quartal 2025
Am 6. Juni 2025 beschloss der EZB-Rat, die Meldepflichten der Geschäftspartner für das erste Quartal 2025 gemäß Artikel 158 Absatz 3 der Leitlinie (EU) 2015/510 der Europäischen Zentralbank (Leitlinie allgemeine Dokumentation) einmalig zu verschieben. Somit gelten nun die Übergangsfristen des neuen aufsichtlichen Meldesystems, das durch die Durchführungsverordnung (EU) 2024/3117 der Kommission eingeführt wurde. Konkret beschloss der EZB-Rat aufgrund der in Artikel 158 Absatz 3 genannten Risikoerwägungen, den 7. Oktober 2025 als Zeitpunkt für einen automatischen Ausschluss festzulegen. Die betreffenden Meldepflichten beziehen sich auf die Übermittlung von Angaben über Eigenmittel und die Verschuldungsquote von zugelassenen Geschäftspartnern. Eine entsprechende Mitteilung ist auf der Website der EZB abrufbar.
Änderungen der Beschlüsse über das dritte Programm zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen und das Pandemie-Notfallprogramm
Am 11. Juni 2025 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2025/20 zur Änderung des Beschlusses EZB/2020/8 über die Umsetzung des dritten Programms zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (CBPP3), und erließ den Beschluss EZB/2025/21 zur Änderung des Beschlusses EZB/2020/17 zu einem zeitlich befristeten Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP). Die Änderungen spiegeln Beschlüsse des EZB-Rats vom April 2025 wider. Durch sie werden zum einen die Vorschriften für im Rahmen des CBPP3 zugelassene Geschäftspartner geändert. So soll Zentralbanken des Eurosystems ermöglicht werden, sich an Standard-Markttransaktionen wie Repogeschäften durch Emittenten von Unternehmensanleihen („Rückkaufgeschäfte“) zu beteiligen. Ferner werden die geltenden Vorschriften für Wertpapierleihgeschäfte mit vom Eurosystem im Rahmen des CBPP3 und des zeitlich befristeten PEPP gehaltenen gedeckten Schuldverschreibungen geändert, um Risikomanagement-Erwägungen Rechnung zu tragen.
Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr
Beschluss zur Bestätigung des Termins für die Inbetriebnahme des Sicherheitenmanagementsystems des Eurosystems
Am 16. Mai 2025 bestätigte der EZB-Rat nach vorheriger positiver Einschätzung seitens des Marktinfrastrukturrats, dass das Sicherheitenmanagementsystem des Eurosystems (Eurosystem Collateral Management System – ECMS) am 16. Juni 2025 eingeführt wird. Eine entsprechende Mitteilung wurde am gleichen Tag auf der Website der EZB veröffentlicht. Zudem veröffentlichte die EZB am 17. Juni 2025 eine Pressemitteilung und gab bekannt, dass das ECMS über das Wochenende vom 13. bis zum 15. Juni erfolgreich migriert worden war.
Einleitung eines öffentlichen Konsultationsverfahrens zu einer möglichen Erweiterung der T2-Betriebszeiten
Am 30. Mai 2025 beschloss der EZB-Rat, ein öffentliches Konsultationsverfahren zur möglichen Erweiterung der T2-Betriebszeiten einzuleiten und billigte das entsprechende Konsultationspapier sowie dessen Veröffentlichung auf der Website der EZB. Mithilfe der Konsultation, die bis zum 30. September 2025 läuft, möchte das Eurosystem aktuelle und künftige Bedürfnisse des Markts in Erfahrung bringen und herausfinden, ob eine Erweiterung der T2-Betriebszeiten irgendwelche Einschränkungen mit sich bringen könnte. Der EZB-Rat wird auf Grundlage des Feedbacks und nach gründlicher Analyse der erhaltenen Antworten im Laufe des Jahres 2026 mögliche Folgemaßnahmen erörtern.
Beschluss zur Änderung des Beschlusses (EU) 2025/222 über den Zugang von Zahlungsdienstleistern aus dem Nichtbankensektor zu den von den Zentralbanken des Eurosystems betriebenen Zahlungssystemen und Zentralbankkonten (EZB/2025/2)
Am 2. Juni 2025 erließ der EZB-Rat den Beschluss (EU) 2025/1148 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2025/222 über den Zugang von Zahlungsdienstleistern aus dem Nichtbankensektor zu den von den Zentralbanken des Eurosystems betriebenen Zahlungssystemen und Zentralbankkonten (EZB/2025/2) (EZB/2025/18). Die Änderung folgt auf den Beschluss des EZB-Rats, Änderungen der TARGET-Leitlinie zu verschieben. Dies wurde beschlossen, um Rechtsunsicherheit zu verhindern. Diese wäre in Bezug auf den Zugang von Zahlungsdienstleistern aus dem Nichtbankensektor zu den von den Zentralbanken des Eurosystems betriebenen Zahlungssystemen, einschließlich TARGET-Komponenten, entstanden, weil es in einigen Mitgliedstaaten des Euroraums zu Verzögerungen bei der Umsetzung der betreffenden Änderungen der Richtlinie 98/26/EG über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen sowie der Richtlinie (EU) 2015/2366 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt in nationales Recht gekommen war.
Fortschrittsbericht zum Projekt digitaler Euro
Am 3. Juni 2025 erörterte der EZB-Rat die Fortschritte bei zentralen Ausgestaltungsaspekten des digitalen Euro (z. B. Beschaffungsverfahren zur Auswahl potenzieller Anbieter, Vorbereitung eines Regelwerks, Tests und weitere Analysen). Er nahm die geplanten nächsten Schritte zur Kenntnis und kam zu dem Schluss, dass das Projekt in Bezug auf Budget und Zeitrahmen nach Plan verläuft. Weitere Einzelheiten zum Projekt digitaler Euro sind auf der Website der EZB abrufbar.
Fahrplan des Eurosystems hinsichtlich Distributed-Ledger-Technologie für die Abwicklung von Großbetragszahlungen in Zentralbankgeld
Am 23. Juni 2025 billigte der EZB-Rat einen übergeordneten Fahrplan für seinen zweigleisigen Ansatz für Distributed-Ledger-Technologie (DLT) für die Abwicklung von Großbetragszahlungen in Zentralbankgeld, eingeleitet durch die Sondierungsarbeit des Eurosystems im Jahr 2024. Im Rahmen des ersten Gleises („Pontes“) hat der Marktinfrastrukturrat den Auftrag, eine operative kurzfristige Lösung für die Abwicklung DLT-basierter Transaktionen in Zentralbankgeld zu finden. Eine entsprechende Pilotrunde dürfte bis Ende des dritten Quartals 2026 starten. Im Rahmen des zweiten Gleises („Appia“) soll ein potenzieller langfristiger Ansatz für ein innovatives und integriertes Zahlungssystem in Europa erarbeitet werden, das auch internationale Transaktionen umfasst. Nähere Einzelheiten sind der entsprechenden Pressemitteilung zu entnehmen, die zu gegebener Zeit auf der Website der EZB veröffentlicht wird.
Bericht über die Sondierungsarbeit des Eurosystems zu neuen Technologien für die Abwicklung von Großbetragszahlungen in Zentralbankgeld
Am 25. Juni 2025 nahm der EZB-Rat einen vom Ausschuss für Zahlungsverkehr und Marktinfrastrukturen erstellten Bericht über die Sondierungsarbeit des Eurosystems zu neuen Technologien für die Abwicklung von Großbetragszahlungen in Zentralbankgeld zur Kenntnis. Im Bericht sind die wichtigsten Erkenntnisse dieser Initiative zusammengefasst, die mit 64 zugelassenen Teilnehmern aus neun Ländern auf großes Interesse gestoßen war. Im Rahmen von 27 Trials wurden Zahlungen in Höhe von knapp 1,6 Mrd. € abgewickelt. Auch die verschiedenen Anwendungsfälle werden im Bericht dargelegt. Der Bericht wird in Kürze auf der Website der EZB veröffentlicht.
Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften
Stellungnahme der EZB zur Zusammensetzung der Beschlussorgane der Magyar Nemzeti Bank, den von der Magyar Nemzeti Bank geführten Staatskonten und den erlaubten Tätigkeiten der von der Magyar Nemzeti Bank errichteten Stiftungen
Am 27. Mai 2025 verabschiedete der EZB-Rat die auf Initiative der EZB verfasste Stellungnahme CON/2025/12.
Stellungnahme der EZB zu den Pensionen der Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique
Am 10. Juni 2025 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2025/13 auf Ersuchen des stellvertretenden belgischen Premierministers und des belgischen Ministers für Finanzen und Pensionen.
Stellungnahme der EZB zum Zugang zu Bargeld und zu einem verfassungsrechtlich garantierten Recht auf Barzahlung
Am 25. Juni 2025 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2025/14 auf Ersuchen der Magyar Nemzeti Bank. Die Stellungnahme wird zu gegebener Zeit auf EUR-Lex veröffentlicht.
Institutionelle Governance/Corporate Governance
Empfehlung der EZB zu den externen Rechnungsprüfern der Deutschen Bundesbank
Am 2. Juni 2025 verabschiedete der EZB-Rat die Empfehlung EZB/2025/19 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Deutschen Bundesbank.
Mitglieder des EZB-Prüfungsausschusses und -Ethikausschusses
Am 4. Juni 2025 ernannte der EZB-Rat Gaston Reinesch zum EZB-Ratsmitglied des EZB-Prüfungsausschusses. Herr Reinesch folgt auf Klaas Knot, dessen Mandat am 1. Juli 2025 endet. Außerdem ernannte der EZB-Rat Federica Mogherini zum neuen Mitglied des EZB-Ethikausschusses. Sie tritt die Nachfolge von Virginia R. Carter an, deren Mandat Anfang August 2025 endet. Derzeit ist Frau Mogherini Rektorin des Europakollegs und Direktorin der Diplomatischen Akademie der Europäischen Union. Zuvor war sie Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie Vizepräsidentin der Europäischen Kommission. Die zunächst auf drei Jahre beschränkten Amtszeiten beginnen am 1. Juli bzw. am 1. August 2025 und können einmal verlängert werden.
Statistik
Empfehlung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 über die Erfassung statistischer Daten durch die EZB
Am 22. Mai 2025 verabschiedete der EZB-Rat die Empfehlung EZB/2025/17 für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 über die Erfassung statistischer Daten durch die Europäische Zentralbank. Die Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 soll hauptsächlich grundlegenden Veränderungen Rechnung tragen, die sich infolge des digitalen Wandels bei der Erhebung, Zusammenstellung, Verbreitung und Verwendung von statistischen Daten durch das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) ergeben haben. Aufgrund dieser Veränderungen gibt es Forderungen nach aktuelleren statistischen Daten mit kürzeren Erhebungsintervallen und mehr Gliederungstiefe. Gleichzeitig bieten sich aufgrund der Veränderungen auch neue Chancen, statistische Daten effizienter zu erheben und damit die Kostenwirksamkeit zu verbessern und den Meldeaufwand zu minimieren.
Internationale und europäische Zusammenarbeit
Bericht über die internationale Rolle des Euro
Am 15. Mai 2025 billigte der EZB-Rat den Bericht über die internationale Rolle des Euro (Ausgabe Juni 2025) und genehmigte die Veröffentlichung des Dokuments auf der Website der EZB. Der Bericht beschreibt die Entwicklungen bei der Verwendung des Euro außerhalb des Euroraums im Jahr 2024. Das Dokument sowie eine entsprechende Pressemitteilung sind auf der Website der EZB abrufbar.
Antwort des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) zum gezielten Konsultationsverfahren der Europäischen Kommission zur Integration der EU-Kapitalmärkte
Am 4. Juni 2025 billigte der EZB-Rat unter Berücksichtigung der Anmerkungen von Mitgliedern des Erweiterten Rates eine Antwort des ESZB zum gezielten Konsultationsverfahren der Europäischen Kommission zur Integration der EU-Kapitalmärkte. Die Antwort des ESZB ist auf der Website der EZB abrufbar. Sie enthält eine detaillierte Stellungnahme des ESZB zu bestimmten Aspekten in Bezug auf die Vereinfachung und Verringerung des Aufwands, den Handel, Nachhandelsaktivitäten, horizontale Hindernisse für Handels- und Nachhandelsinfrastrukturen, die Vermögensverwaltung und Fonds, Themen für Konsultationen zur Aufsicht sowie horizontale Fragen zum aufsichtlichen Regelwerk.
EZB-Bankenaufsicht
Einhaltung der Gemeinsamen Leitlinien der Europäischen Aufsichtsbehörden für den Austausch von Informationen, die für die Bewertung der Eignung und Zuverlässigkeit relevant sind
Am 16. Mai 2025 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) darüber zu informieren, dass die EZB in Bezug auf die direkt von ihr beaufsichtigen bedeutenden Institute die Gemeinsamen Leitlinien über das von den Europäischen Aufsichtsbehörden eingerichtete System für den Austausch von Informationen, die für die Bewertung der Eignung und Zuverlässigkeit der Halter qualifizierter Beteiligungen, der Direktoren und der Inhaber von Schlüsselfunktionen von Finanzinstituten und Finanzmarktteilnehmern durch die zuständigen Behörden relevant sind, bereits einhält (JC/GL/2024/88). Die Gemeinsamen Leitlinien sollen innerhalb des Europäischen Systems der Finanzaufsicht für kohärente, effiziente und wirksame Aufsichtspraktiken sorgen und die gemeinsame, einheitliche und kohärente Anwendung des Unionsrechts in Bezug auf die Nutzung des von den Europäischen Aufsichtsbehörden eingerichteten Systems für den vorgenannten Informationsaustausch sicherstellen.
Einhaltung der Gemeinsamen Leitlinien der Europäischen Aufsichtsbehörden für die Schätzung der von schwerwiegenden IKT-bezogenen Vorfällen verursachten aggregierten jährlichen Kosten und Verluste gemäß der Verordnung (EU) 2022/2554
Am 19. Mai 2025 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die EBA zu informieren, dass die EZB beabsichtigt, die Gemeinsamen Leitlinien für die Schätzung der von schwerwiegenden IKT-bezogenen Vorfällen verursachten aggregierten jährlichen Kosten und Verluste gemäß der Verordnung (EU) 2022/2554 (JC/GL/2024/34) für die direkt von ihr beaufsichtigten bedeutenden Institute zum 30. November 2025 einzuhalten.
Einhaltung der Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken
Am 28. Mai 2025 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die EBA darüber zu informieren, dass die EZB beabsichtigt, in Bezug auf die direkt von ihr beaufsichtigten bedeutenden Institute die Leitlinien zum Management der Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG-Risiken) (EBA/GL/2025/01) zum 11. Januar 2026 einzuhalten. Diese Leitlinien zielen darauf ab, die Ermittlung, Messung, Steuerung und Überwachung von ESG-Risiken durch Institute zu verbessern und ihre Sicherheit und Solidität vor dem Hintergrund kurz-, mittel- und langfristiger Auswirkungen von ESG-Faktoren zu stärken. Die Leitlinien enthalten Anforderungen an die internen Verfahren und Risikomanagementinstrumente für ESG-Risiken, über die Institute verfügen müssen (z. B. Pläne zur Bewältigung der Risiken, die sich aus dem Übergang und der Anpassung an relevante rechtliche und regulatorische Nachhaltigkeitsziele ergeben).
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